Allgemeine Geschäftsbedingungen

(kurz „AGB“ genannt)

1. Seminarveranstaltungen

Die vorliegenden AGB sind Bestandteil aller Vertragsbeziehungen, welche BERGWEISS (nachfolgend auch „Verwender“ oder „Veranstalter“ genannt) mit allen Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) an Seminar- und / oder sonstigen von BERGWEISS konzipierten Veranstaltungen, Beratungen, Trainings und Coachings (nachfolgend auch „Angebot“ oder „Leistungsumfang“ genannt) eingeht; unabhängig davon, ob es sich bei den Teilnehmern um natürliche oder juristische Personen im Sinne der §§ 13, 14 BGB handelt.
Diese AGB gelten ausschließlich - dergestalt, dass entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen eines Teilnehmers keinesfalls anerkannt werden; es sei denn, BERGWEISS hätte ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt.
Geschäftsbedingungen von Teilnehmern oder von Dritten finden mitnichten Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Veranstalter deren Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen hat und / oder in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen eines Teilnehmers die Teilnahme am Leistungsumfang von BERGWEISS vorbehaltlos akzeptiert.

Für den Fall laufender bzw. sich wiederholender Geschäftsbeziehungen mit einem Teilnehmer gelten diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung auch als Rahmenvereinbarung für alle künftigen Leistungsumfänge von BERGWEISS, die zwischen demselben Teilnehmer und dem Veranstalter vereinbart werden; im Übrigen auch ohne dass BERGWEISS in jedem Einzelfall erneut auf deren Geltung hinweisen müsste.

Abänderungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung des Veranstalters und gelten nur für den jeweiligen geschäftlichen Einzelfall und nicht für laufende bzw. sich wiederholende Vorfälle.
BERGWEISS gilt als berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne die Angabe von Gründen zu ändern. Über künftige Änderungen der AGB wird BERGWEISS solche Teilnehmer bzw. Vertragspartner, welche sodann alten AGB von BERGWEISS unterliegen, im Einzelfall bzw. im begründeten Bedarf informieren. Ohne Widerspruch gelten die neuen AGB binnen einer Frist von zwei (2) Wochen als angenommen.

Seminar- bzw. sonstige Veranstaltungstermine, Veranstaltungsorte, Mindestteilnehmerzahlen, maximale Teilnehmerzahlen und Teilnehmergebühren sind den jeweiligen Seminarbeschreibungen auf der Internetseite des Veranstalters zu entnehmen.

2. Anmeldung und Anmeldebestätigung 

Anmeldungen sind verbindlich.
Bei terminierten Veranstaltungen, die auf der Internetseite von BERGWEISS ausgeschrieben sind, kann sich ein Teilnehmer schriftlich über das Internet oder per E-Mail anmelden. Die Teilnehmerzahl am Leistungsumfang von BERGWEISS ist mitunter begrenzt. Anmeldungen werden daher in der Reihenfolge ihres Zugangs beim Veranstalter berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der Anmeldende diese AGB widerspruchslos an. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter im Laufe des ordentlichen Geschäftsgangs eine Anmeldebestätigung. Mit Zugang der vorgenannten Anmeldebestätigung beim Teilnehmer gilt der Vertrag über die Seminar- und / oder Veranstaltungsteilnahme als geschlossen (Zeitpunkt des Vertragsschlusses).

Geht einem Teilnehmer die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn BERGWEISS nicht innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Werktagen die Ablehnung erklärt. Im Falle einer Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Bei individuell abgestimmten Terminen für Seminare, Beratungen, Trainings oder Coachings kommt der Vertragsabschluss durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail von BERGWEISS zustande.

3. Teilnehmergebühren, Honorar und Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlichten Gebühren (Vergütung).
Bei individuell abgestimmten Leistungen für Seminare, Beratungen, Trainings oder Coachings gilt das im Angebot genannte Honorar.
Alle Gebühren und Honorare verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern eine solche überhaupt anfällt. Die Teilnehmergebühren für öffentlich ausgeschriebene Seminare sind spätestens dreißig (30) Kalendertage vor Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn unter Verrechnung etwaiger Anzahlungen zur Zahlung fällig. Eine nur teilweise Teilnahme am Seminar berechtigt nicht zu einer Minderung der Teilnehmergebühr. Skontoabzüge werden nicht gewährt. In der Gebühr inbegriffen sind Seminarunterlagen, Pausengetränke und Mittagessen während der Veranstaltung, soweit dies in der Seminarbeschreibung angegeben ist. Nicht inbegriffen sind Reisekosten des Teilnehmers zum Veranstaltungsort sowie Aufwendungen für Übernachtungen und Verpflegung des Teilnehmers außerhalb der Seminarzeiten.
Bei individuell abgestimmten Leistungen für Seminare, Beratungen, Trainings oder Coachings gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Etwaige Anzahlungen werden je nach Leistungsumfang individuell vereinbart.

4. Rücktritt und Widerrufsrecht bei terminierten Veranstaltungen

Teilnehmer können von ihrer Anmeldung bzw. Teilnahme durch schriftliche Erklärung an den Veranstalter „BERGWEISS“, Heiko Römhild, Rilkeweg 2, Markdorf, Baden Württemberg, 88677, Deutschland, zurücktreten.
Teilnehmende Verbraucher (natürliche Personen, vgl. § 13 BGB) haben für den Fall, dass ihnen durch Gesetz ein Widerrufsrecht gemäß der §§ 355 ff. BGB eingeräumt wird, im Übrigen ein vierzehntägiges (14 Tage) Widerrufsrecht ab Anmeldung bei BERGWEISS. Bitte beachten Sie hierzu die separate Widerrufsbelehrung am Ende der AGB. Im Falle des Rücktritts bzw. Widerrufs durch einen Teilnehmer werden folgende Gebühren erhoben:

a) Macht ein Verbraucher von seinem vierzehntägigen (14 Tage) Widerrufsrecht nach Anmeldung Gebrauch, so entfallen hierfür keinerlei Gebühren. 

b) Bei Erklärung des Rücktritts bis zu drei (3) Monaten vor Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn wird die Anzahlung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro, zurückerstattet. Weitere Gebühren werden nicht erhoben.

c) Bei Erklärung des Rücktritts ab drei (3) Monaten bis zu vier (4) Wochen vor Beginn des Seminars bzw. der Veranstaltung werden fünfzig (50 %) Prozent der fälligen Gebühren berechnet.

d) Bei Erklärung des Rücktritts ab vier (4) Wochen vor Beginn des Seminars bzw. der Veranstaltung und / oder im Falle eines späteren Rücktritts (auch Stornierung, Absage etc.), des vollständigen und zeitweisen Nichterscheinens, gleich aus welchem Grund, oder des Abbruchs des Seminars, gleich aus welchem Grund, wird die volle Gebühr erhoben. Weitere Ausfallgebühren und / oder angefallene sowie erforderliche Aufwendungen seitens des Veranstalters bleiben vorbehalten.

Kann ein Teilnehmer indes aus terminlichen bzw. persönlichen Gründen nicht an dem vereinbarten Seminar oder der Veranstaltung teilnehmen und benennt dieser einen Ersatzteilnehmer für seine Position, so ist dies bis eine (1) Woche vor Beginn des Seminars bzw. der Veranstaltung ohne Aufpreis und ohne weitere Gebühren möglich, sofern der Ersatzteilnehmer aufgrund seiner persönlichen Konstitution auch zur Teilnahme geeignet ist.
Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post oder per E-Mail bei dem Veranstalter eingegangen sein, siehe obige Adresse.

5.Rücktritt und Widerrufsrecht bei individuell abgestimmten Veranstaltungen

Im Falle des Rücktritts von einer individuell abgestimmten Leistung für Seminare, Beratungen, Trainings oder Coachings werden folgende Gebühren erhoben: 

a) Bei Erklärung des Rücktritts bis zu drei (3) Monaten vor dem individuell abgestimmten Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer lediglich die dem Veranstalter entstandenen erforderlichen Kosten vollumfänglich zu erstatten (z. B. Reisekosten, Seminarräume, Catering o. ä.).

b) Bei Erklärung des Rücktritts ab drei (3) Monaten bis vier (4) Wochen vor Beginn des individuell abgestimmten Seminars bzw. der Veranstaltung hat der Teilnehmer die dem Veranstalter entstandenen erforderlichen Kosten vollumfänglich zu erstatten (z. B. Reisekosten, Seminarräume, Catering o. ä.). Im Übrigen werden sich die Parteien über eine weitere Unkostenerstattung in gutem Glauben abstimmen. Weitere Ansprüche bleiben von vorstehendem Satz unberührt.

c) Bei Erklärung des Rücktritts ab vier (4) Wochen vor Beginn des individuell abgestimmten Seminars bzw. der Veranstaltung und / oder im Falle eines späteren Rücktritts (auch Stornierung, Absage etc.), des vollständigen und zeitweisen Nichterscheinens, gleich aus welchem Grund, oder des Abbruchs des Seminars, gleich aus welchem Grund, wird das volle Honorar erhoben. Weitere Ausfallgebühren und / oder angefallene sowie erforderliche Aufwendungen seitens des Veranstalters bleiben vorbehalten.

Kann das individuell abgestimmte Seminar bzw. die Veranstaltung aus terminlichen Gründen nicht wahrgenommen und / oder soll der vereinbarte Termin verschoben werden, so hat der Teilnehmer alle die dem Veranstalter bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Im Übrigen werden sich die Parteien über die weitere Vorgehensweise, insbesondere allfällige Kosten und Termine etc., abstimmen.

6. Änderungen und Absage des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen des Seminars und / oder der Veranstaltung vor, soweit diese den Gesamtcharakter, die Durchführung und / oder die Umstände des Seminars und / oder der Veranstaltung, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nicht wesentlich verändern, insbesondere für den Fall, dass ein Teilnehmer den Vertrag nicht geschlossen hätte, wenn er diese Veränderung vorausgesehen hätte.

Der Veranstalter behält sich ferner vor, bei Eintreten durch ihn nicht zu vertretender Umstände, wie der Erkrankung und / oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten, das Seminar räumlich und / oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.

Auch behält sich der Veranstalter im Falle der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (siehe Seminarbeschreibung auf der Internetseite des Veranstalters) vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich der Veranstalter, die Teilnehmer spätestens zehn (10) Werktage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung kann der Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung der Teilnehmergebühr wählen.

Im Falle der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung oder infolge höherer Gewalt werden gezahlte Teilnehmergebühren vollständig erstattet.
Für Schäden, die einem Teilnehmer durch eine Absage des Veranstalters entstehen, kommt der Veranstalter nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.

7. Urheberrechte an Arbeitsmitteln

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren und Veranstaltungen des Veranstalters BERGWEISS ist – auch ohne ausdrücklichen Hinweise – urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung von BERGWEISS vervielfältigt oder verbreitet werden. Alle Rechte an den Seminarunterlagen und Präsentationen oder von Teilen daraus behält sich der Veranstalter insoweit vor. Weder vollständig noch teilweise dürfen die Seminarunterlagen und Präsentationen – auch nicht auszugsweise – ohne die schriftliche Genehmigung von BERGWEISS in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Im Übrigen stellt die allfällige Aushändigung von Unterlagen und / oder Dokumenten, gleich in welcher Form, keinerlei Übertragung und / oder Einräumung von Rechten dar.

8. Haftung von BERGWEISS

Der Leistungsumfang von BERGWEISS, insbesondere Beratungen, Trainings, Coachings und Übungen, sind grundsätzlich so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminar- bzw. Veranstaltungsziele erreichen kann. Demgemäß ist die Haftung von BERGWEISS wie folgt ausgeschlossen: 

a) Für den Schulungserfolg und / oder den Eintritt eines körperlichen, seelischen, medizinischen, osteopathischen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolges haftet der Veranstalter nicht.

b) Auch haftet der Veranstalter nicht für die Richtigkeit und / oder Vollständigkeit der im Rahmen eines Seminars bzw. einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen.

c) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und / oder unvollständigen Seminar- bzw. Veranstaltungsinhalten entstehen sollten.

Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

a) Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von BERGWEISS gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

b) Der Veranstalter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch bis zu der zweifachen Summe der ursprünglich vom Teilnehmer gezahlten Gebühr, für solche Schäden, die im Rahmen eines Seminars oder einer Veranstaltung auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer, als Vertragspartner, regelmäßig vertrauen darf.

c) Auch haftet BERGWEISS nicht für (weitergehende) Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf, Kosten für Reise und / oder Unterkunft, im Falle von allfälligen Änderungen oder der Absage eines Seminars bzw. einer Veranstaltung, sofern diese rechtzeitig vor Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wurden.

d) Für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9. Datenschutz

Der Teilnehmer erteilt mit seiner Anmeldung dem Veranstalter die Erlaubnis, seine personenbezogenen Daten zu speichern und für die Durchführung der Veranstaltung zu nutzen.

10.Sonstiges

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Heidelberg.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben, als natürliche Person, das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern Sie diesen im Rahmen des Fernabsatzes geschlossen haben. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BERGWEISS Heiko Römhild) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.
An

BERGWEISS

Heiko Römhild

Rilkeweg 2
Markdorf
Baden Württemberg
88677
Deutschland

+49 (151) 53351371
E-Mail: info@bergweiss.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.